Nein – wenn Sie unverschuldet einen Unfall hatten, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, arbeitet für die Versicherung.
Schritt für Schritt
- Ruhig bleiben, nichts unterschreiben. Sie müssen am Telefon nicht sofort zustimmen, wenn die Versicherung einen „Schadenservice“ oder einen eigenen Gutachter anbietet.
- Sagen Sie freundlich: „Ich beauftrage einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.“
- Gutachter beauftragen – telefonisch oder über unser Schadensportal.
- Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor es besichtigt wurde.
- Gutachten an die Versicherung senden. Es enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Reparaturdauer und gegebenenfalls Wiederbeschaffungs- und Restwert.
- Bei Teilschuld oder Streit über die Schuldfrage: Hier werden auch die Gutachtenkosten meist nur anteilig erstattet. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie entscheiden.
Warum ein eigener Gutachter?
| Gutachter der Versicherung | Eigener, unabhängiger Gutachter | |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Versicherung des Unfallgegners | Sie |
| Kosten bei unverschuldetem Unfall | trägt die Versicherung | trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners |
| Werkstatt und Reparaturweg | Vorschläge der Versicherung | Ihre Entscheidung |
So hilft Ihnen HVK
- Schnelle Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort – seit 2021 im Außendienst unterwegs.
- Unabhängiges Gutachten, verständlich erklärt, mit allen Positionen, die für die Regulierung wichtig sind.
- Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung – mit Ihrer Zustimmung, ohne dass Sie etwas vorstrecken.
- Kommunikation mit der Versicherung zum Gutachten und Prüfung von Kürzungen.
- Prüfstelle im selben Haus: Fällt bei der HU ein Unfallschaden auf, ist der Sachverständige direkt da.
Bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel ohne Kosten · Besichtigung bei uns oder vor Ort
Zum Sachverständigenbüro →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026