Ein Leasingfahrzeug gehört dem Leasinggeber: Informieren Sie ihn zügig und halten Sie sich an die Vorgaben in Ihrem Vertrag – viele verlangen ab einer bestimmten Schadenhöhe ein Gutachten und eine fachgerechte Reparatur. Beim Firmenwagen gelten zusätzlich die Regeln Ihres Arbeitgebers. Waren Sie nicht schuld, können Sie in der Regel auch hier einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
Schritt für Schritt
- Am Unfallort wie bei jedem Unfall: absichern, helfen, Fotos, Daten austauschen, kein Schuldanerkenntnis. Alle Schritte
- Informieren: den Leasinggeber und – beim Firmenwagen – Ihren Arbeitgeber bzw. die Fuhrparkverantwortlichen.
- Vertrag prüfen: Meldefristen, Gutachtenpflicht ab einer bestimmten Schadenhöhe, Vorgaben zur Werkstatt.
- Unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor repariert wird.
- Fachgerecht reparieren lassen und Gutachten sowie Rechnung aufbewahren – das hilft später bei der Rückgabe.
Warum das Gutachten hier besonders wichtig ist
Bei der Rückgabe prüft der Leasinggeber das Fahrzeug genau. Ein Unfallschaden, der nicht sauber dokumentiert und repariert wurde, kann dann teuer werden. Das Gutachten hält Schaden, Reparaturweg und Wertminderung fest – die Wertminderung steht meist dem Leasinggeber als Eigentümer zu.
Für Firmen mit mehreren Fahrzeugen
Prüfstelle und Sachverständiger sind bei uns unter einem Dach: Wir behalten mit dem kostenlosen Fuhrparkservice die HU-Termine Ihrer Fahrzeuge im Blick, prüfen mehrere Fahrzeuge auf Wunsch gebündelt, übernehmen die UVV-Prüfung – und begutachten Unfallschäden.
So hilft Ihnen HVK
- Unabhängiges Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer.
- Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung – mit Ihrer Zustimmung.
- Besichtigung bei uns, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Betrieb.
- Für Firmen: ein Ansprechpartner für HU, UVV-Prüfung und Gutachten.
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel ohne Kosten für Sie · auch im Betrieb vor Ort
Zum Sachverständigenbüro →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026