Ist der Verursacher bekannt, zahlt in der Regel seine Haftpflichtversicherung Ihren Schaden – und ab einer gewissen Schadenhöhe auch ein unabhängiges Gutachten. Ist der Verursacher geflüchtet, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei; den Schaden trägt dann meist nur Ihre eigene Vollkasko. Fotografieren Sie alles, bevor Sie wegfahren.
Welcher Fall liegt bei Ihnen vor?
A – Der Verursacher ist bekannt
Er hat gewartet, einen Zettel hinterlassen oder ein Zeuge hat ihn gesehen.
- Daten sichern: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Verursachers. Ein Foto vom Zettel aufbewahren.
- Fotos: Schaden aus der Nähe und mit Abstand, die Parksituation, Kennzeichen beider Fahrzeuge.
- Schaden melden bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers und die eigene Versicherung informieren.
- Gutachter selbst wählen: Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, sofern es kein Bagatellschaden ist (oft wird eine Grenze von etwa 750 € genannt).
- Erst danach reparieren lassen.
B – Der Verursacher ist unbekannt (Fahrerflucht)
- Fotos vom Schaden und von der Umgebung. Gibt es Kameras, zum Beispiel am Supermarkt?
- Spuren und Zeugen suchen: Lackspuren, abgebrochene Teile, Menschen, die etwas gesehen haben.
- Anzeige bei der Polizei zeitnah erstatten – damit der Verursacher vielleicht noch ermittelt wird, und für Ihre Versicherung.
- Eigene Versicherung prüfen: Parkschäden zahlt in der Regel nur die Vollkasko (mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung). Die Teilkasko zahlt dafür normalerweise nicht. Die Verkehrsopferhilfe springt bei reinen Blechschäden durch Fahrerflucht in der Regel nicht ein.
- Schaden bewerten lassen: So wissen Sie, ob sich die Meldung bei der Vollkasko lohnt. Wird der Verursacher später gefunden, ist der Schaden sauber dokumentiert.
So hilft Ihnen HVK
- Kurze Einschätzung anhand Ihrer Fotos: Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist sinnvoll?
- Unabhängiges Haftpflichtgutachten, wenn der Verursacher bekannt ist: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung des Verursachers – mit Ihrer Zustimmung.
- Dokumentation bei Fahrerflucht, damit Sie bei Ihrer Versicherung oder später gegenüber dem Verursacher gut aufgestellt sind.
- Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen in Darmstadt, Dieburg, Groß-Zimmern, Ober-Ramstadt und Umgebung.
Bei bekanntem Verursacher trägt die Kosten in der Regel dessen Haftpflichtversicherung – wir rechnen direkt mit ihr ab.
Zum Sachverständigenbüro →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026