Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten den Notruf und machen Sie Fotos. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Danach dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen: Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners – mit Ihrer Zustimmung rechnen wir direkt mit ihr ab.
Direkt am Unfallort
- Absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Helfen: Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen: bei Verletzten, wenn der Unfallgegner flüchtet, die Schuldfrage strittig ist oder Alkohol im Spiel sein könnte.
- Beweise sichern: Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden und Kennzeichen. Namen und Telefonnummern von Zeugen notieren.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners.
- Nichts unterschreiben, was eine Schuld anerkennt – auch nicht aus Höflichkeit.
Nach dem Unfall
- Schaden melden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und die eigene Versicherung informieren.
- Gutachter selbst wählen: Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter oder „Schadenservice“ an, müssen Sie das nicht annehmen.
- Nicht vorschnell reparieren – erst begutachten lassen.
- Gutachten an die Versicherung senden. Es ist die Grundlage für Ihre Ansprüche.
Warum ein unabhängiges Gutachten?
Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet für die Versicherung – ein unabhängiger Sachverständiger dagegen für Sie.
Bei kleinen Schäden, oft als Bagatellschäden bis etwa 750 € bezeichnet, genügt meist ein Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf die Fotos.
Was Ihnen zustehen kann
- Reparaturkosten laut Gutachten
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer
- Kosten für das Sachverständigengutachten
- Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale
- Bei Bedarf Kosten für einen Anwalt
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Unfallhergang ab. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
So hilft Ihnen HVK
- Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort – seit 2021 im Außendienst unterwegs.
- Wir erstellen ein unabhängiges Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer.
- Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – mit Ihrer Zustimmung, ohne dass Sie etwas vorstrecken.
- Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung zum Gutachten und prüfen Kürzungen.
Bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel ohne Kosten · Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort
Zum Sachverständigenbüro →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026