Bei der Rückgabe prüft der Leasinggeber Ihr Fahrzeug und berechnet Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Lassen Sie Ihr Auto einige Wochen vorher unabhängig begutachten: Dann wissen Sie, womit Sie rechnen müssen, und können in Ruhe entscheiden, was Sie vorher reparieren lassen.
Schritt für Schritt
- Früh planen: Termin für die Begutachtung einige Wochen vor der Rückgabe vereinbaren.
- Unterlagen bereitlegen: Leasingvertrag und, falls vorhanden, die Rückgaberichtlinien Ihres Leasinggebers.
- Begutachtung bei HVK – bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.
- Entscheiden: Welche Schäden lassen Sie reparieren, welche nicht?
- Fahrzeug vorbereiten: gereinigt, mit allen Schlüsseln, Serviceheft und Zubehör.
- Bei der Rückgabe: das Protokoll genau lesen, eigene Fotos machen und nichts Unklares unterschreiben.
Gebrauchsspur oder Schaden?
Was als normale Abnutzung gilt, legt jeder Leasinggeber in seinen Richtlinien fest. Häufig berechnet werden zum Beispiel Dellen und Beulen, Kratzer bis in die Grundierung, Risse oder Steinschläge im Sichtfeld der Frontscheibe, beschädigte Felgen sowie Brandlöcher oder Risse im Innenraum. Ob ein Schaden darunter fällt, schätzen wir bei der Begutachtung für Sie ein.
So hilft Ihnen HVK
- Unabhängige Begutachtung vor der Rückgabe – Außen, Innen, Räder und Scheiben.
- Einschätzung, welche Schäden über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
- Saubere Dokumentation mit Fotos – Sie kennen den Zustand Ihres Fahrzeugs vor der Rückgabe.
- Bei Elektroautos auf Wunsch der Batterietest mit Zertifikat.
Preis auf Anfrage – wir nennen ihn vorab · Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort
Zur Fahrzeugbewertung →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026