Sprechen Sie den Schaden möglichst schon bei der Abholung an und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen. Machen Sie Fotos, reklamieren Sie schriftlich und lassen Sie das Fahrzeug nicht woanders reparieren, bevor der Schaden unabhängig dokumentiert ist. Ein Gutachten hält fest, was beschädigt ist oder mangelhaft repariert wurde – die Grundlage, um sich mit der Werkstatt zu einigen.
Schritt für Schritt
- Bei der Abholung genau hinsehen: rundum ums Auto gehen, auch innen. Am besten vergleichen Sie mit Fotos, die Sie vor der Abgabe gemacht haben.
- Sofort ansprechen und sich den Schaden auf der Rechnung oder einem Protokoll bestätigen lassen.
- Fotos machen: den Schaden aus der Nähe und mit Abstand, dazu Rechnung und Auftrag.
- Schriftlich reklamieren – per E-Mail oder Brief, mit Fotos.
- Nicht woanders reparieren lassen, bevor der Schaden unabhängig dokumentiert ist.
- Unabhängig begutachten lassen. Bei Streit klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die rechtlichen Fragen.
Zwei typische Fälle
Neuer Schaden nach dem Werkstattbesuch
Ein Kratzer, eine Delle oder ein Felgenschaden, der vorher nicht da war. Hier kommt es vor allem darauf an, den Zustand vor und nach dem Werkstattbesuch zu belegen – Fotos vor der Abgabe sind Gold wert.
Reparatur mangelhaft
Farbunterschiede im Lack, ungleiche Spaltmaße, Geräusche oder ein Fehler, der nicht behoben ist. Wir prüfen die Reparatur technisch und dokumentieren, was nicht in Ordnung ist.
So hilft Ihnen HVK
- Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.
- Wir dokumentieren Schäden und Reparaturmängel fachgerecht mit Fotos, Messungen und Beschreibung.
- Wir ermitteln die Kosten für die Beseitigung in einem unabhängigen Gutachten.
- Wir sind neutral – wir reparieren nicht selbst.
Unabhängiges Kfz-Gutachten · Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort
Zum Sachverständigenbüro →Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026