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Hof von Künstler

Fahrzeughilfe Durch Dritte beschädigt

Die Werkstatt hat mein Auto beschädigt – wie beweise ich das?

Kurze Antwort

Sprechen Sie den Schaden möglichst schon bei der Abholung an und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen. Machen Sie Fotos, reklamieren Sie schriftlich und lassen Sie das Fahrzeug nicht woanders reparieren, bevor der Schaden unabhängig dokumentiert ist. Ein Gutachten hält fest, was beschädigt ist oder mangelhaft repariert wurde – die Grundlage, um sich mit der Werkstatt zu einigen.

Schritt für Schritt

  1. Bei der Abholung genau hinsehen: rundum ums Auto gehen, auch innen. Am besten vergleichen Sie mit Fotos, die Sie vor der Abgabe gemacht haben.
  2. Sofort ansprechen und sich den Schaden auf der Rechnung oder einem Protokoll bestätigen lassen.
  3. Fotos machen: den Schaden aus der Nähe und mit Abstand, dazu Rechnung und Auftrag.
  4. Schriftlich reklamieren – per E-Mail oder Brief, mit Fotos.
  5. Nicht woanders reparieren lassen, bevor der Schaden unabhängig dokumentiert ist.
  6. Unabhängig begutachten lassen. Bei Streit klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die rechtlichen Fragen.

Zwei typische Fälle

Neuer Schaden nach dem Werkstattbesuch

Ein Kratzer, eine Delle oder ein Felgenschaden, der vorher nicht da war. Hier kommt es vor allem darauf an, den Zustand vor und nach dem Werkstattbesuch zu belegen – Fotos vor der Abgabe sind Gold wert.

Reparatur mangelhaft

Farbunterschiede im Lack, ungleiche Spaltmaße, Geräusche oder ein Fehler, der nicht behoben ist. Wir prüfen die Reparatur technisch und dokumentieren, was nicht in Ordnung ist.

So hilft Ihnen HVK

  • Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.
  • Wir dokumentieren Schäden und Reparaturmängel fachgerecht mit Fotos, Messungen und Beschreibung.
  • Wir ermitteln die Kosten für die Beseitigung in einem unabhängigen Gutachten.
  • Wir sind neutral – wir reparieren nicht selbst.
Passende Leistung Beweissicherungsgutachten

Unabhängiges Kfz-Gutachten · Besichtigung in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort

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Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Als Kfz-Sachverständige erstellen wir technische Gutachten – rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fachlich geprüft von Ernst Künstler, Kfz-Sachverständiger · Stand: November 2026

Passend dazu

Fotos schicken · Rückruf

Wir schauen uns Ihren Fall an.

Schicken Sie uns kurz, was passiert ist – gern mit Fotos. Wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

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    Kurz beschreibenName, Telefon und Situation – Fotos sind hilfreich, aber kein Muss.
  2. 2
    Wir sehen es uns anUnser Sachverständiger schaut sich Ihre Angaben und Fotos an.
  3. 3
    RückrufWir melden uns Mo–Fr 9–17 Uhr und Sa 9–12 Uhr bei Ihnen.
Eilig? Lieber direkt sprechen06154 6977762

Ihre Angaben und Fotos verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie zurückzurufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ich habe den Schaden erst zu Hause bemerkt – ist es zu spät?

Nicht unbedingt, aber der Nachweis wird schwieriger. Machen Sie sofort Fotos, melden Sie sich umgehend schriftlich bei der Werkstatt und lassen Sie den Schaden begutachten.

Darf ich das Auto gleich woanders reparieren lassen?

Damit sollten Sie warten. Bei einer mangelhaften Reparatur hat die Werkstatt in der Regel zunächst das Recht nachzubessern. Und eine Reparatur woanders kann Beweise vernichten. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Kann ein Gutachter feststellen, ob die Reparatur ordentlich war?

Ja, wir prüfen die Reparatur technisch – zum Beispiel Spaltmaße, Lack und verbaute Teile – und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Kommen Sie auch zu mir?

Ja. Wir besichtigen das Fahrzeug bei uns in Roßdorf oder bei Ihnen vor Ort.

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